.EU Domänennamen

Wer darf einen .eu-Domänennamen registrieren lassen?

Die EG-Verordnung 733/2002 vom 22. April 2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe .eu legt fest, wer einen .eu-Domänennamen beantragen darf.

Die folgenden Kate gorien von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen dürfen eine .eu-Domäne registrieren lassen:

  • Unternehmen, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben;
  • In der Europäischen Gemeinschaft niedergelassene Organisationen unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften;
  • Natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Den vollständigen Text der EG-Verordnung 733/2002 finden Sie hier.

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