Wer darf einen .eu-Domänennamen registrieren lassen?
Die EG-Verordnung 733/2002 vom 22. April
2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe .eu legt fest, wer einen
.eu-Domänennamen beantragen darf.
Die folgenden Kate gorien von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen dürfen eine .eu-Domäne registrieren lassen:
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Unternehmen, die ihren satzungsmäßigen Sitz,
ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft haben;
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In der Europäischen Gemeinschaft niedergelassene Organisationen unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften;
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Natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Den vollständigen Text der EG-Verordnung 733/2002 finden Sie hier.